Die oben aufgeführten Termine richten sich an Reedereien, die ihre Auszubildenden bitte bis spätestens 2 Wochen vor Schulzeitblockbeginn über die Buchenfunktion bei uns anmelden
Inhalte
Ihr Ansprechpartner
Teilnehmerkreis
Auszubildende zum Schiffsmechaniker
Voraussetzungen
- Hauptschulsabschluss
- Mindestalter: 16 Jahre, bzw. Einverständniserklärung der Eltern
- Seediensttauglichkeit für den Decks- und Maschinendienst
- Handwerkliches Geschick und technisches Interesse
Dauer
12 Wochen
Abschluss
Prüfungszeugnis
Preis
keine
Anmeldung
Hinweise
In den unten stehenden Zeiträumen absolvieren die Auszubildenden zum Schiffsmechaniker ihre Berufsschulzeit.
Der Ausdruck 1.,2. oder 3. Schulzeitblock bedeuten 12 Wochen Berufsschulzeit innerhalb des 1.,2. oder 3. Ausbildungsjahres.
Weitere Informationen über den Ablauf der Ausbildung zum Schiffsmechaniker erhalten Sie bei der Berufsbildungstelle Seeschifffahrt.