Rettung und Brandabwehr

Die Teilnahme an der überbetrieblichen Ausbildung in der Brandabwehr und Rettung ist für jeden Auszubildenden zum Schiffsmechaniker nach § 5 Schiffsmechanikerausbildungsverordnung verbindlich.

Inhalte

  • Atemschutzgeräte
  • Gasmessgeräte
  • Hitzeschutzanzug
  • Sonstige Brandschutzausrüstung
  • Feuerlöschgeräte (tragbar und fahrbar)
  • Bergung von Personen
  • Sicherheitsrolle / -übungen
  • Handhaben und Prüfen von Rettungsmitteln und sonstiger Ausrüstung um Rettungsdienst
  • Rettungsboote (Boote mit fester Überdachung und Freifallboote)
  • Aufblasbare Rettungsflöße
  • Sonstige Rettungsmittel
  • Bergung von Personen
  • Sicherheitsrolle/-übungen

Ihr Ansprechpartner

S.T.A.R. Maritime, Administration
Telefax +49 381 8017-303

Teilnehmerkreis

Auszubildende zum Schiffsmechaniker

Voraussetzungen

  • Mindestalter: 16 Jahre
  • gültige Seediensttauglichkeit (kann während des Kurses durchgeführt werden)
  • gültiges Ausweisdokument

Dauer

10 Tage

Montag - Freitag:

08.00 - 15.30 Uhr

Abschluss

Teilnahmebescheinigung,

dient als Vorlage für den Antrag auf Ausstellung von Befähigungsnachweisen

Preis

980,00 €

  • inkl. BSH Antrag

Anmeldung

Schiffsmechaniker - Rettung und Brandabwehr
Schiffsmechaniker - Rettung und Brandabwehr 1. Woche
Schiffsmechaniker - Rettung und Brandabwehr 2. Woche

Hinweise

Dieses Seminar ist durch das Bundesamt für Schifffahrt und Hydrographie (BSH) und die Dienststelle Schiffssicherheit zertifiziert und zugelassen.

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Informationen zum Training

Informationen zu Unterkünften

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