Evakuierungshelfer/-in Firmenschulung
Ausbildung gemäß DGUV-I 205-033
Damit Sie gut gerüstet sind! Die gesetzlichen Vorgaben verpflichten Unternehmen, die Vorschriften zur Evakuierung zum Schutz der Beschäftigten unternehmensintern umzusetzen. Demnach müssen Unternehmer für ihre Mitarbeitenden ein wirksames Evakuierungskonzept erstellen und danach unterweisen.
Zur Auffrischung der Kenntnisse empfiehlt es sich, die Ausbildung in Abständen von zwei Jahren zu wiederholen. Bei wesentlichen Änderungen, wie beispielsweise Änderung der Brandschutzordnung oder Umstrukturierungen und Fluktuation der Mitarbeitenden ist eine Wiederholung der Ausbildung in kürzeren Abständen erforderlich.