Brandschutzhelfer/-in
Ausbildung gemäß § 10 ArbSchG – ASR A2.2 Maßnahmen gegen Brände Punkt 7.3 Brandschutzhelfer und DGUV
Damit Sie gut gerüstet sind! Die gesetzlichen Vorgaben verpflichten Unternehmen, die Vorschriften zur Brandbekämpfung und Evakuierung zum Schutz der Beschäftigten unternehmensintern umzusetzen. Demnach müssen Unternehmer für einen wirksamen Brandschutz eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten zum/zur Brandschutzhelfer/-in benennen.
Als Brandschutzhelfer/-in übernehmen Sie eine zentrale Rolle in der Brandbekämpfung: In der Ausbildung zum/zur Brandschutzhelfer/-in lernen Sie die Grundlagen des betrieblich-organisatorischen Brandschutzes kennen – von der Brandschutzaufklärung bis hin zum korrekten Umgang mit Feuerlöschern. Auch die Evakuierung eines Gebäudes und die zu erwartenden Gefahren eines Brands sind Themen der Ausbildung. Als Brandschutzhelfer/-in wissen Sie, wie Sie Brände mit den zur Verfügung stehenden Hilfsmitteln löschen, aber auch, welche Maßnahmen Sie bezüglich einer Evakuierung einleiten müssen.
Zur Auffrischung der Kenntnisse empfiehlt es sich, die Ausbildung in Abständen von 3 bis 5 Jahren zu wiederholen. Bei wesentlichen Änderungen, wie beispielsweise Änderung der Brandschutzordnung oder Umstrukturierungen und Fluktuation der Mitarbeiter/-innen ist eine Wiederholung der Ausbildung in kürzeren Abständen erforderlich.