Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten
Mitarbeiter/-innen von Firmen, die keine abgeschlossene elektrotechnische Ausbildung haben und dennoch bestimmte Tätigkeiten auf diesem Gebiet ausführen sollen, können durch eine Theorie- und Praxisausbildung von je 40 UE (Grundkurs) den ersten Schritt zur „Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten“ nach DGUV Grundsatz 303-001 absolvieren.