Berufspädagogische Fortbildung für Praxisanleiter/-innen
nach PflAPrV §4 Abs.3
Ab 2020 sind im Rahmen der Ausbildung nach Pflegeberufegesetz Praxisanleiter/-innen verpflichtet, jährlich mindestens 24 Stunden einer berufspädagogischen Fortbildung zu absolvieren und nachzuweisen.
Ziel der Weiterbildung ist es, dass die bereits erworbenen pflegepädagogischen Handlungskompetenzen fortlaufend aktualisiert, vertieft und erweitert werden. Dadurch wird die Praxisanleitung befähigt, ihre Rolle bei der Betreuung der Auszubildenden in der Pflege verantwortungsvoll und souverän auszuüben. Wir unterstützen Sie gern beim persönlichen Kompetenzaufbau, indem wir mit Ihnen gemeinsam an praktischen Fällen nach Ihren Wünschen die Theorie erarbeiten und Handlungsempfehlungen diskutieren.
Kursbeschreibung: Im Praxisanleiter-Alltag nehmen wir verschiedene Rollen ein und das stellt uns oft vor besondere Herausforderungen. Dieser Kurs orientiert sich daher an den Wünschen der Teilnehmenden und geht praxisbezogen und beispielhaft auf diese ein.
In einem Brainstorming werden Ihre Anliegen zusammengetragen und gemeinsam klar benannt. Gemeinsam erarbeiten wir Lösungen, um Ihre speziellen Fragen zu beantworten und Ihnen ein Handwerkzeug an die Hand zu geben, mit dem Sie zukünftig berufliche Herausforderungen leichter meistern.
Wir beantworten z. B. die Frage, wie Sie sich die unterschiedlichen Herausforderungen selbst verdeutlichen können und wie Sie diese souverän und zielführend handhaben.
Die Wirksamkeit von Eigenmotivation und Motivation anderer spielt eine Rolle im Kurs. Wie auch das Kennenlernen konkreter Methoden der Anleitung und Führung unter Gesichtspunkten des systemischen Ansatzes der Arbeitspsychologie.
Damit schaffen wir eine weitwinklige und öffnende Betrachtung verschiedener Methoden, um Ihre Problemlösekompetenz in Ihrem Praxisanleiter-Alltag zu erweitern.