Berufspädagogische Fortbildung für Praxisanleiter/-innen - Online
nach PflAPrV §4 Abs.3
Ab 2020 sind im Rahmen der Ausbildung nach Pflegeberufegesetz Praxisanleiter/-innen verpflichtet, jährlich mindestens 24 Stunden einer berufspädagogischen Fortbildung zu absolvieren und nachzuweisen.
Informieren-Lehren-Anleiten-Begleiten – Praxisanleitung in der Pflege mit Leidenschaft
Diese Fortbildung ist in drei Module à 8 UE aufgeteilt für die weitere Qualifikation im Rahmen des neuen Pflegeberufsgesetzes, denn Praxisanleiter besetzen eine verantwortungsvolle und sehr wichtige Rolle in der Ausbildung von angehenden Pflegefachfrauen und Pflegefachmännern.
Nach dem neuen Pflegeberufsgesetz ist festgelegt, dass zehn Prozent der praktischen Ausbildung (also mind. 250 Stunden in drei Jahren) als Praxisanleitung stattfinden müssen. Praxisanleiter leisten damit einen wertvollen und wichtigen Beitrag zur Ausbildung, das braucht eine gute Vorbereitung.
Der Unterricht findet online über den Videokonferenzdienst „Zoom“ statt.